Für Auszubildende
im Stuckateurhandwerk
Infos für Auszubildende
Liebe Auszubildende,
auf dieser Seite findet Ihr alle wichtigen Informationen, die Ihr für Eure Ausbildung braucht. Von Checklisten für Euren Ausbildungsstart über Infos zur Überbetrieblichen Ausbildung bis hin zu wichtigen Formularen und häufig gestellten Fragen – alles auf einen Blick!
Checklisten & Formulare
Allgemeines zur Ausbildung
Übernachtung
Überbetriebliche Ausbildung
Häufig gestellte Fragen für Auszubildende
Hier findest Du Infos zu Fehlzeiten: Information zu Fehlzeiten
- Arbeitskleidung inkl. Sicherheitsschuhe
- PSA (persönliche Schutzausrüstung)
- Werkzeugkiste (Werkzeugliste)
Grundsätzlich muss jede/r Auszubildende/r eigenes Werkzeug und Sicherheitsausrüstung mitbringen.
Die Berufsschulklassen sind größer als die Klassen in der ÜBA. Deshalb sind manchmal die Kurse anders eingeteilt als die Berufsschulklassen.
Voraussetzung für die Erstattung der Fahrkosten ist die Abgabe des vollständigen Fahrkostenrückerstattungsformulars..
Die Fahrtkostenerstattung gilt nur für Teilnehmende, deren Betriebe der SOKA-BAU angehören. Die SOKA-BAU erstattet allen Auszubildenden 58,00 € pro Kurs/Monat, bei Kursen mit einem Monatswechsel 2x 58,00 €.
Am Ende des Lehrgangs werden die Fahrtkosten auf das vom Auszubildenden angegebene Konto überwiesen. Die Fahrtkosten von Fehltagen werden nicht erstattet.
In der Werkstatt, die auf der Einladung angegeben ist.
Die Gesellenprüfung findet zweimal im Jahr statt. Es gibt eine Sommerprüfung Ende Juli (Theorieprüfung im Mai) und eine Winterprüfung Mitte Januar (Theorieprüfung im November).
Die praktische Prüfung dauert 1,5 Tage.
Das Ausbildungszentrum bietet für die praktische Prüfung einen einwöchigen Vorbereitungskurs an. Dieser findet jeweils in der Woche vor den Prüfungen statt.
Wenn für den Zeitraum der praktischen Prüfung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, ist die Prüfung entschuldigt und das Prüfungsverfahren unterbrochen. In diesem Fall zählt die Prüfung nicht als Versuch und kann zum nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt werden.
In der Regel erhalten Sie einen Tag nach dem gesamten Prüfungszeitraum, sobald die letzte Prüfungsgruppe die Prüfung absolviert hat, die Information, ob Sie die Prüfung bestanden oder nicht bestanden haben.
Die Übergabe des Prüfungszeugnisses und des Gesellenbriefes findet in einem feierlichen und dem Anlass entsprechenden Rahmen statt. Die Überreichung der Dokumente erfolgt während der Lossprechungsfeiern der Kreishandwerkerschaften und Innungen.
Sie können die Prüfung wiederholen und Ihre Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfung – höchstens jedoch um ein Jahr – verlängern. Spreche Sie in jedem Fall mit Ihrem Ausbildungsbetrieb und äußern Sie den Wunsch auf Verlängerung.
Ersatz für das Prüfungszeugnis kann nur die Handwerkskammer Stuttgart ausstellen.
Ersatz für den Gesellenbrief, das sogenannte Schmuckblatt, erhalten Sie nach Überprüfung bei uns. Wenden Sie sich hierzu bitte an info.bfg@bz-af.de.
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