Aktuell versuchen die Müllverbrennungsanlagen eine Neueinstufung des EPS Abfalles auszunutzen, um die Annahme zu verweigern. Im Anhang finden Sie wichtige und interessante Infos zum Thema.

Am 12.10.2016 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können.

  • Den Erlass sowie die Anlage 1 und 2 finden Sie im Anhang

Hier in Kürze die Darstellung der Situation und was das Kompetenzzentrum unternommen hat.

EPS vor dem 01.01.2015 hat als Flammschutzmittel HBCD enthalten, welches ab dem 30.09.2016 als gefährlicher Abfall eingestuft ist und die Müllverbrennungsanlagen müssten hierzu ihre Anlagen genehmigen lassen.
Da EPS inzwischen aufgrund des hohen Brennwertes von den Müllverbrennungsanlagen nicht gerne angenommen wird, sehen diese aktuell die Möglichkeit diesen Abfall auszuschließen. Die Argumentation geht sogar noch weiter: Da nicht erkennbar ist, ob HBCD als Flammschutzmittel enthalten ist, wird vorsorglich gar kein EPS mehr zur Verbrennung angenommen.

Die neue abfallrechtliche Regelung hat der Bund beschlossen – für die Umsetzung sind jedoch die einzelnen Bundesländer zuständig. Am 27.09.2016 hatte der Landesausschuss Umwelt und Energie des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), bei dem auch das Kompetenzzentrum aktiv vertreten ist, ein Gespräch mit dem Umweltminister des Landes Baden-Württemberg, Herrn Untersteller, zu diesem Thema.

Zwei Sofortmaßnahmen wurden zugesagt:

  • Ab 30.09.2016 soll EPS laut Gesetz als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Um diesen Termin um ein halbes Jahr zu verschieben wurde ein 6-monatiges Moratorium verhängt.
  • Druck auf die öffentlich-rechtlichen Müllverbrennungsanlagen auszuüben, um die Annahme des EPS zu fordern.

  • Vom Fachverband IVH, mit dem wir umgehend Kontakt aufgenommen haben, finden Sie die Stellungnahme und weitere Infoflyer im Anhang.
  • Der BWHT hatte Landesumweltminister Franz Untersteller vorgeschlagen, die niedersächsische Lösung für dieses Problem zu übernehmen. Sie ist in zwei Schreiben des dortigen Landesumweltministeriums sowie einem Hintergrundpapier des Umweltbundesamts näher erläutert.
  • Vom Umweltbundesamt finden Sie das Informationsheft „Hexabromcyclododecan (HBCD) Antworten auf häufig gestellte Fragen“ im Anhang.

Bei Neuigkeiten werden wir Sie umgehend informieren.

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