Abfallschlüssel

Mit dem KrW-/AbfG ist als Grundlage einer europaweiten einheitlichen Beschreibung und Identifikation von Abfällen (im Sinne des KrW-/AbfG) und Reststoffen der Europäische Abfallkatalog (EWC – European Waste Catalogue) eingeführt worden. Dieser wurde durch die Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in deutsches Recht umgesetzt.

Die jeweilige Abfallart ist mit einer sechsstelligen Schlüsselnummer (EAK-Abfallschlüssel) bezeichnet.