Asbestsanierung
Bei der Sanierung von Brandschäden werden häufig asbesthaltige Baustoffe vorgefunden. Ihre Sanierung ist sehr aufwändig. Nicht selten müssen Asbestisolierungen in Handarbeit von den Konstruktionen gelöst und durch ein Saugsystem entfernt werden.
Nach der vollständigen Entfernung der Fasern wird das Gebäude mehrere Tage ruhen gelassen, sodass sich alle in der Luft befindlichen Fasern setzen können. Nach der Reinigung werden Messungen durchgeführt. Erst wenn die Grenzwerte unterschritten werden, kann das Gebäude wieder normal betreten werden.
Für die Sanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519. Da die Beschädigung von Asbest-Produkten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Abschottungsbereiche dürfen nur über ein Schleusensystem betreten und verlassen werden.
Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen und Bauten, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von den Behörden der jeweils zuständigen Bundesländer zur Durchführung der Arbeiten zugelassen worden sind. Die Arbeiten sind je nach Umfang und Bundesland genehmigungspflichtig.