Biozidprodukte

Zu ihnen gehören Biozid-Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Biozidwirkstoffe enthalten. Sie sind dazu bestimmt, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.

Zulassung: Zulassungsstelle für Biozid-Produkte ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten mit niedrigem Risikopotenzial ist nach erfolgter Registrierung durch die Zulassungsstelle möglich, einer Zulassung bedarf es nicht.

Werbung: Der Werbung für ein Biozid-Produkt muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden: „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.“ Die Werbung darf nicht die Angabe „ungiftig“, „unschädlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten.

Werbung 2: Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften? „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.“ Im Warnhinweis für Biozid-Produkte darf das Wort „Biozide“ auch durch eine genaue Bezeichnung der Produktart ersetzt werden, für die geworben wird.

Befugnisse der Zulassungsstelle: Rücknahme oder Widerruf einer Zulassung oder Registrierung und deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Zulassung oder Registrierung von Biozid-Produkten, den Inhalt der Zulassung oder Registrierung und den Zeitpunkt, an dem die Zulassung oder Registrierung endet und deren Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Entscheidung über die Anerkennung ausländischer Zulassungen und Registrierungen, Entscheidung im Rahmen der Zulassung über den zulässigen Verwendungszweck.

Einstufung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten: Bis zum 29. Juli 2004 ist die RL 88/379/EWG anzuwenden. Ab dem 30. Juli 2004 ist die RL 1999/45/EG anzuwenden. Welche der nachfolgend aufgeführten Gruppen von Biozid-Produkten unterliegen in Deutschland schon jetzt einem Zulassungsverfahren? Pflanzenschutzmittel, Begasungsmittel.