Brandklassen

Baustoffe werden entsprechend ihrem Brandverhalten in Baustoffklassen eingeteilt. Es werden dabei zwei unterschiedliche Kategorien unterschieden: Baustoffe der Klasse A (nicht brennbar) und Baustoffe der Klasse B (brennbar).

  • A 1 Baustoffe, die vollständig nicht brennbar sind (Kies, Zement, Gips…)
  • A 2 Baustoffe, die in geringem Umfang brennbare Stoffe enthalten (z. B. Gipskarton)
  • B 1 schwer entflammbare Stoffe
  • B 2 normal entflammbare Stoffe
  • B 3 leicht entflammbare Stoffe

Der Unterschied zwischen einem Baustoff der Klasse A1 und einem Baustoff der Klasse A2 liegt in der Entflammbarkeit des Baustoffes. Eine Entflammung beinhaltet nicht unmittelbar eine Brennbarkeit des Baustoffes. Baustoffe der Klasse A1 dürfen zu keinem Zeitpunkt eine Entflammung aufweisen.

Was bislang in der DIN 4102-2 geregelt wurde für die Einteilung der Baustoffe entsprechend ihrer Entflammbarkeit, wird zukünftig europäisch durch die EN 13501-1 geschehen. Zukünftig wird es 7 Euroklassen geben (A1, A2, B, C, D, E und F). Damit geht einher, dass europaweit nach einheitlichen Prüfverfahren die Baustoffe im Hinblick auf ihre Brennbarkeit klassifiziert werden.

Kennzeichen für die Einteilung der Baustoffe ist der Zeitdauer, bis wann ein Baustoff voll brennt (Flashover). A1, A2 und B führen nicht zum Flashover, während die brennbaren Bauprodukte der Klassen C, D oder E diesen zwischen 10 und 2 Minuten erreichen.

Um die Sache zu vereinfachen, wurden sogenannte Unterklassen für Rauch (s1, s2 und s3) und für brennendes Abtropfen (d0, d1 und d2) eingeführt. Diese Unterklassen müssen zukünftig auch auf den Produktverpackungen angegeben werden. Folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang.