Chlorate

Natriumchlorat ist mit den Gefahrensymbolen für gesundheitsschädliche und brandfördernde Stoffe zu kennzeichnen.

Die Abgabe von Chloraten ist nur in Originalverpackungen (Blechdosen!) erlaubt, sie dürfen nicht in Pappdosen, Säcke oder Papiertüten gefüllt werden.

Chlorate sind beim Einsatz als Herbizid in Wasser zu lösen oder unvermischt auszustreuen. In Kontakt mit oxidierenden Substanzen besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Sie sollen nicht ins Feuer geworfen werden. Es besteht Explosionsgefahr beim Mischen mit organischen Stoffen.

Es sind Salze der Chlorsäure. Sie wurden als Totalherbizid eingesetzt. Sie sind gefährlich, da sie sich im Gemisch mit leicht oxidierbaren Stoffen explosionsartig zersetzen können.