Entsorgung
In der Regel Pflicht der Besitzer von Schwermetallen: Abfalldeponie für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, Müllverbrennung, Recycling, sofern Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung nicht entgegenstehen.
Größere Mengen von Biozid-Altbeständen von einem Handelsbetrieb: als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Beseitigung, durch einen konzessionierten Entsorger, an den Hersteller zurückgeben.