Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die bei der Herstellung oder Verwendung eine schädigende Wirkung für Mensch und Umwelt darstellen können. Ebenso zählt man auch die Stoffe dazu, denen man einen Grenzwert zuweist. Stoffe, Gemische und weitere bestimmte Erzeugnisse, die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) stehen und den angelegten Kriterien entsprechen, gehören zu den Gefahrstoffen.
Es handelt sich um Stoffe und Zubereitungen, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, mindergiftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd oder auf sonstige Weise chronisch schädigend oder umweltgefährlich sind.
Die wichtigsten Rechtsvorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in Deutschland das Chemikaliengesetz, i.d.F. vom 14.3.1990 und die Gefahrstoffverordnung i.d.F. vom 15.11.1999. In den Handel gebrachte Gefahrstoffe müssen außer durch die Bezeichnung des Stoffes und den Namen des Vertreibers durch das Gefahrensymbol, die Gefahrenbezeichnung und Sicherheitsratschläge gekennzeichnet sein. Maßgeblich sind hierbei die aktuellen Sicherheitsdatenblätter eines Produktes oder das Etikett, die es zu beachten gilt. Gefährliche und teils verbotene Gefahrstoffe sind PAK, PCP, Lindan, PCB, Asbest und KMF etc.