Geruchsprüfung

Die Prüfung wird in Anlehnung an die UBA Studie vom Februar 2007 zur Bestimmung der Geruchsbelästigung von Baumaterialien durchgeführt.

Das IQUH standardisierte Prüfverfahren hat sich auch auf die Abprüfung von Geruchsauffälligkeiten in Wohn-, Hotel- und Arbeitsräumen spezialisiert. Im Einzelfall können auch Möbel, Estriche sowie Wandbeschichtungen inkl. Tapeten im Glas beprobt und orientierend bewertet werden. Eine Labormessung wird anschließend in der Regel beweisführend durchgeführt.

Zudem werden die spezialisierten Prüfer bei der Bewertung der Geruchsabgabe aus neuen Baumaterialien eingesetzt. Unter standardisierten Bedingungen und mit Hilfe von einheitlichen Bewertungsbögen beurteilt der Geruchsprüfer z.B. durch kurzes Öffnen des Prüf – Schraubglases die Intensität des wahrgenommenen Geruchs einer Probe.

Die Intensität des Geruchs wird anhand einer Notenskala von 0 (keine Geruchsbildung) bis 5 (sehr starke Geruchsbildung) benotet. Es können mehrere Prüfpersonen an dem Verfahren gleichzeitig teilnehmen.

Die Olfaktometrie ist die geruchliche Wahrnehmung der menschlichen Nase an Prüfmedien. Geruchsprüfer kdR arbeiten mit der Olfaktometrie nach IQUH RL0307.

Messprinzip:
Bei der Messung wird einer Gruppe aus Prüfern die zu untersuchende Probe (x – ml) in der standardisierten 250 ml Luftmenge (Glas mit Schraubverschluss) dargeboten.
Um verwertbare Ergebnisse zu erlangen, werden an die Prüfer festgelegte Anforderungen gestellt, sei es, dass sie nicht erkältet sind, nicht rauchen, oder dass sie keine riechenden Körperpflege- oder Waschmittel vor der Messung verwendet haben.

Anforderungen an Gerätschaft, Labor und Prüfer
Wie in allen Lebenslagen sollte auch bei der Olfaktometrie die Sicherheit aller involvierten Personen Vorrang haben, es sind also auch alle üblichen Sicherheitsvorschriften für Labore und andere Arbeitsplätze zu beachten, ebenso wie auf den sachgerechten Umgang mit u.U. giftigen Substanzen zu achten ist.

Da die Prüfer Menschen sind, unterliegen sie natürlich gewissen Schwankungen. Um die Ergebnisse so wenig wie möglich zu beeinflussen, gibt es gemäß der DIN EN 13725 einen „Verhaltenskodex für Prüfer und Prüfpersonen“.

Neben der Tatsache, dass die Teilnehmer motiviert sein müssen, sind dort verschiedene Verhaltensweisen festgelegt, die dafür sorgen sollen, dass der Geruchssinn der Prüfer so wenig beeinträchtigt wird wie möglich.

Die Anforderungen an die Räumlichkeiten, in denen die Messung durchgeführt werden soll, lassen sich kurz damit zusammenfassen, dass dort alle Beeinflussungen der Prüfer zu vermeiden sind. Das betrifft sowohl Gerüche als auch andere Ablenkungen, wie z.B. laute Geräusche. (zert. Lehrgang zum „Geruchsprüfer kdR“ www.iquh.de )