Gesundheitsschutz
Im Bauwesen betrifft der Gesundheitsschutz mehrere Bereiche:
- Planung – MVV TB (LBO)
- Bau-Produktsicherheit
- Arbeitssicherheit
- Entsorgung und Umwelt, Boden, Gewässer
Grundgesetz – Art.2 in Abs. 2 Satz 1: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Grundrecht auf Gesundheit i.S. eines Anspruchs des Bürgers auf Schutz, Förderung und Verbesserung seiner Gesundheit durch den Staat. Das entspricht der Tendenz des Internationalen Rechts, dem Einzelnen ein begrenztes Recht auf Gesundheit zuzusprechen.
Musterbauordnung (MVV TB AGB Gesundheitsschutz) und Landesbauordnungen LBO – Zur Erfüllung der in der MBO/den LBO formulierten Anforderungen sind bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, insbesondere Aufenthaltsräume und zugehörigen Nebenräume, so zu errichten, dass sie gesundheitlich unbedenklich genutzt werden können und sie keine unzumutbaren Belästigungen verursachen. § 3 Allgemeine Anforderungen (1) Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden …
Werkvertrag, Kaufvertrag, Pacht- und Mietvertrag, Arbeitsvertrag (Vertragspflicht Arbeits- und Gesundheitsschutz). Qualitätsziele zum Gesundheitsschutz wie vereinbarte VOC Richtwerte, Label, Prüfverfahren, Qualitätsstandards unterliegen mit beiderseitigem Einverständnis der allgemeinen Vertragsfreiheit und sind dann verbindlich einzuhalten.