Informations- und Kontrollpflichten
Des Abgebenden beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen: über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren, über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten.
Des Abgebenden beim Verkauf von der Sachkundepflicht unterliegenden Gefahrstoffen: über notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu informieren, über ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten.