KMF
Produkte die meist auf Basis von Glas- oder Gesteinsschmelzen hergestellt werden. Sie finden unter anderem Einsatz als Dämmmaterialien, insbesondere in Form von Glas- oder Steinwolle.
Gemäß Gefahrstoffverordnung versteht man unter der Sammelbezeichnung Mineralwolle Dämmstoffe aus künstlich hergestellten Stein- oder Glaswollen.
Mineralwolle besteht aus Künstlichen Mineralfasern, die aus ungerichteten, glasigen (Silikat-)Fasern mit einem Massengehalt von über 18 Prozent an Oxiden von Natrium, Kalium, Kalzium, Magnesium und Barium bestehen.
Im Sinne dieser TRGS sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung. Nach der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.
Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 Gefahrstoffverordnung. Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne dieser TRGS handelt.
Werden in Tupfproben Fasern „kritischer Größe“ gefunden, ist in der Regel eine Sanierung, d. h. die Entfernung der Quelle erforderlich. Belastete Staubablagerungen müssen vollständig entfernt werden. Sofern falsch eingebaute Dämm- oder Isolierstoffe aus künstlichen Mineralfasern entfernt werden müssen, sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Umgebung sowie der Ausführenden erforderlich. Dazu werden die betroffenen Stellen mit Folien, zum Teil auch Fugenmassen, gegenüber Innenräumen abgesperrt. Die Entfernung von Staubablagerungen ist meist nur „feucht“ möglich, d. h., der belastete Staub wird schnell gebunden und nicht aufgewirbelt. Die Sanierung erfolgt nach TRGS 521.