Kunstharzfarbe
Kunstharzdispersionsanstriche (auch Kunststoffdispersionsanstriche, oder -farben, oder einfach -dispersionen) sind Wandanstriche, die in der Regel aus einer Dispersion aus Kunstharz und Wasser bestehen.
Hauptbestandteile sind typischerweise Wasser als Lösungsmittel, aus Mineralöl gewonnene Kunstharze oder ähnliche Kunststoffe als Bindemittel, Farbstoffe oder Pigmente wie Titandioxid, Füllstoffe wie Calciumcarbonat, Silikate und Quarzmehl.
Zusätzlich kommen Hilfsstoffe (sogenannte Additive) zum Einsatz, die zur Verbesserung der technischen Eigenschaften eingesetzt werden, wie Stabilisatoren, Entschäumer, Verdickungsmittel, Konservierungsmittel, Lösungsmittel usw. Bei den verwendeten Kunstharzen handelt es sich z. B. um Acrylate oder Polyvinylacetat. Kunstharzdispersionsfarben für den Innenbereich sind in der DIN EN 13300 normiert, solche für den Außenbereich in der DIN EN 1062.
Kunstharzdispersionswandfarben mit besonders hoher Wasserfestigkeit, für den Außen- und Fassadenbereich sowie für Feuchtbereiche im Hausinneren, werden häufig auch als Latexfarben bezeichnet — was verwirrend ist, weil sie gar kein Latex enthalten, sondern lediglich einen erhöhten Anteil an Kunstharz. Und auch Kunstharzdispersionsfarben mit dekorativen Zusätzen (wie Glitter) werden so bezeichnet.
Mit Vollton- oder Abtönfarbe kann man weiße Dispersionsfarbe einfärben.
Das Umweltbundesamt bescheinigt Kunstharzdispersionsfarben im Allgemeinen eine hohe Umweltverträglichkeit; sie werden häufig mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Da als Lösungsmittel Wasser verwendet wird, halten sich die an die Luft abgegebenen Schadstoffe, sprich die Geruchsbelästigung beim Trocknen, in der Regel in Grenzen (Verarbeiterschutz durch geringere VOC Belastung).
Dennoch treten bei diesen Farben unter ökologischen und baubiologischen Aspekten Probleme auf. Sie sind meistens nicht atmungsaktiv, so dass das Raumklima negativ beeinflusst wird. Auf lange Sicht werden langsam austretende gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe in der Raumluft oder im Hausstaub nachweisbar (Nutzerbelastung durch schwerflüchtige TSVOCs).