Methanol
Verkauf im Versandhandel ist verboten, ordnungswidrig.
Angabe „Methanol: MAK = 200 ppm“: Bis zu einer Konzentration von 200 ppm Methanol in der Luft am Arbeitsplatz wird die Gesundheit des Arbeitnehmers im Allgemeinen nicht beeinträchtigt.
oral aufgenommen: schädigt das Zentralnervensystem. kann zur Erblindung führen. giftig und leichtentzündlich Seine Dämpfe sind schädigend. Methanolbrände sind mit Wasser löschbar.
Verwendung: als Kraftstoffzusatz, als Lösemittel ist unter Verschluss oder so zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. über 10% ist ein Lösemittel aus Methanol und Ethanol als giftig einzustufen 2 % keine Kennzeichnung erforderlich