Richtwerte

Der Richtwert I gibt die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft an, bei der auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Der Richtwert II ist ein wirkungsbezogener, toxikologisch begründeter Wert, bei dessen Überschreiten unverzüglicher Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus existieren für weitere Stoffe Beurteilungsmaßstäbe aus den unterschiedlichsten Quellen.