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Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung waren steuerliche Begünstigungen bereits angekündigt. Ein aktueller Gesetzesentwurf enthält nun Details. So könnte der steuerliche Anreiz also aussehen, wenn sich im Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen mehr ergeben:

  • Ein neuer § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt einen progressionsunabhängigen Steuerabzug für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
  • Der Förderbetrag ist je Einzelmaßnahme auf 20 Prozent der Aufwendungen und höchstens 40.000 Euro für das Gesamtobjekt beschränkt. Damit können Aufwendungen bis 200.000 Euro berücksichtigt werden.
  • Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese vom einem Fachunternehmen durchgeführt und die Vornahme von diesem auch nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt wurde.

Gefördert werden sollen folgenden Maßnahmen:

  1. Wärmedämmung von Wänden,
  2. Wärmedämmung von Dachflächen,
  3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
  4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  6. Erneuerung der Heizungsanlage,
  7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
  8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Wie ist dieser Entwurf für unsere Branche zu bewerten?

Wichtig ist vor allem, dass die Wärmedämmung vollständig im Maßnahmenkatalog enthalten ist. Sehr erfreulich ist außerdem, dass auch Lüftungsanlagen aufgeführt sind und sämtliche Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden müssen. Und die Höhe der Steuerermäßigung ist mit 20% so bemessen, dass sie als Anreiz wirksam werden kann. So fällt unser Fazit insgesamt positiv aus, auch wenn die Sanierung der Gebäudehülle – wie zu erwarten war – nur eine von mehreren Möglichkeiten für geförderte Maßnahmen ist. Diese Maßnahmen kann der Hausbesitzer aber miteinander kombinieren, denn der Steuerabzug von 20% gilt je Einzelmaßnahme und ist nur als Gesamtsumme gedeckelt.


Spannend sind jetzt vor allem zwei Fragen: Wird es im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen geben? Und wird es Kombinationsmöglichkeiten geben mit anderen Förderprogrammen, z.B. der KfW und der Länder? Wir bleiben weiter am Ball und informieren.