Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung waren steuerliche Begünstigungen bereits angekündigt. Ein aktueller Gesetzesentwurf enthält nun Details. So könnte der steuerliche Anreiz also aussehen, wenn sich im Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen mehr ergeben: Gefördert werden sollen folgenden Maßnahmen: Wichtig ist vor allem, dass die Wärmedämmung vollständig im Maßnahmenkatalog enthalten ist. Sehr erfreulich ist außerdem, dass auch Lüftungsanlagen aufgeführt sind und sämtliche Maßnahmen von Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden müssen. Und die Höhe der Steuerermäßigung ist mit 20% so bemessen, dass sie als Anreiz wirksam werden kann. So fällt unser Fazit insgesamt positiv aus, auch wenn die Sanierung der Gebäudehülle – wie zu erwarten war – nur eine von mehreren Möglichkeiten für geförderte Maßnahmen ist. Diese Maßnahmen kann der Hausbesitzer aber miteinander kombinieren, denn der Steuerabzug von 20% gilt je Einzelmaßnahme und ist nur als Gesamtsumme gedeckelt. Spannend sind jetzt vor allem zwei Fragen: Wird es im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen geben? Und wird es Kombinationsmöglichkeiten geben mit anderen Förderprogrammen, z.B. der KfW und der Länder? Wir bleiben weiter am Ball und informieren.
Wie ist dieser Entwurf für unsere Branche zu bewerten?