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Tarifverhandlung am Bau beendet

Schlichterspruch wurde durch alle drei Tarifvertragsparteien am 28. bzw. 31. Mai 2018 angenommen

Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am 12. Mai 2018 durch Schiedsspruch beendet worden. Der Schlichterspruch wurde durch alle drei Tarifvertragsparteien am 28. bzw. 31. Mai 2018 angenommen.

SAF-Mitgliedsbetriebe wurden mit Newsletter vom 05.06.2018 über die Ergebnisse informiert. Die ausführlichen Informationen einschließlich aktueller Lohntabelle finden Mitgliedsbetriebe im Intranetbereich unter >> hier 


Frist für die Tarifvertragsparteien, über die Annahme oder Ablehnung verlängert

SAF-Mitgliedsbetriebe konnten im Newsletter vom 14.05.2018 die Inhalte des Schlichterspruchs zum Tarifabschluss nachlesen.

Die Frist für die Tarifvertragsparteien, über die Annahme oder Ablehnung zu entscheiden, läuft jetzt noch eine weitere Woche bis zum 01.06.2018.

Ab dem 04.06.2018 informieren wir Sie über das Ergebnis der Entscheidung.


Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind am 12. Mai 2018 beendet worden.

Es wurde ein Schlichterspruch gefällt, der in den kommenden 14 Tagen noch durch die Tarifvertragsparteien angenommen werden muss.
Für die Betriebe im Stuckateurhandwerk für Ausbau und Fassade in Baden-Württemberg sind besonders folgende Ergebnisse wichtig:

  1. Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 % erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 26 Monate (bis 30. April 2020).
  2. Im Bereich der sog. Konkurrenztätigkeiten (Stuckateur/Maler) wird es eine Vereinfachung geben.
  3. Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. November 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, zum 1. Juni 2019 eine weitere von 600 Euro und zum 1. November 2019 noch einmal 250 Euro.
  4. Das 13. Monatseinkommen wird 2020 um 10 Gesamttarifstundenlöhne (GTL), 2021 um weitere 10 GTL und 2022 um weitere 10 GTL erhöht. Das heißt in 3 Schritten von aktuell 93 GTL auf dann 123 GTL im Jahre 2022. Die Öffnungsklausel, nach der das 13. Monatseinkommen einzelvertraglich auf einen Betrag von 780 Euro abgesenkt werden kann, bleibt unverändert bestehen.
  5. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Mai 2018 in den ersten drei Lehrjahren jeweils um 65 Euro angehoben. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesfachklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.

Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit, dem Tarifvorschlag zuzustimmen.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Eine aktuelle Lohntabelle und weitere Details für die Praxis erhalten Sie, sobald die neuen Tarifverträge verbindlich angenommen sind und feststehen.


Schlichtung auf 11. Mai 2018 vertagt

Die Schlichtung im Bauhauptgewerbe wurde heute (07.05.2018) gegen 22 Uhr unterbrochen. Sie wird am kommenden Freitag, 11. Mai 2018 in Berlin fortgesetzt.

Schlichter ist der ehemalige Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement.

Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ist Uwe Nostitz, Vorstandsmitglied Zentralverband Deutsches Baugewerbe.


Der Bundesvorstand der IG BAU hat heute (23.04.2018) einstimmig beschlossen, das Scheitern der Tarifverhandlungen zu erklären. Gleichzeitig hat das Gremium vereinbart, die Schlichtungsstelle anzurufen. Der erste Schlichtungstermin ist für den 07. Mai 2018 angesetzt.

Das Schlichtungsverfahren wird am 7. Mai 2018 unter der Leitung des ehemaligen Wirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement aufgenommen. Ein weiterer Schlichtungstermin ist für den 11. Mai 2018 vereinbart. Das Schlichtungsverfahren gilt nach § 9 des Schlichtungsabkommens als gescheitert, wenn die Zentralschlichtungsstelle nicht innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen (21. Mai 2018) nach ihrem Zusammentreten einen Schiedsspruch gefällt hat oder wenn der Schiedsspruch abgelehnt worden ist.

Sollte am Ende der Verhandlungen der Zentralschlichtungsstelle ein mehrheitlicher Schiedsspruch gefällt werden und sollte es dem Schlichter gelingen, in der zweiten Verhandlung der Zentralschlichtungsstelle am 11. Mai 2018 einen solchen mehrheitlichen Schiedsspruch herbeizuführen, so würde die anschließende 14-kalendertägige Erklärungsfrist für die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches voraussichtlich am Freitag, den 25. Mai 2018 enden. Sollte es am 11. Mai 2018 nicht zu einem Ergebnis kommen, kann sich der Schlichter noch bis zum 21. Mai 2018 Zeit lassen und die Erklärungsfrist würde entsprechend später enden.


Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe wurden heute (17.04.2018) nach zweitägiger Verhandlung ergebnislos abgebrochen.

Gemeinsame Pressemitteilung von HDB und ZDB

„Der Ball liegt jetzt im Feld der IG BAU. Wir sind weiterhin verhandlungsbereit,“ so Frank Dupré, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Die Arbeitgeber waren der IG BAU bei ihrer Forderung nach einer hohen Lohnerhöhung weit entgegengekommen. Sie hatten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde einen Abschluss mit einem Gesamtvolumen von 6 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten in Aussicht gestellt. Die IG BAU war dagegen auf eine Laufzeit von nur 14 Monaten fixiert. Die in diesem Zusammenhang von der IG BAU mit „4,x %“ bezifferte und nicht weiter konkretisierte Lohnforderung war im Arbeitgeberlager nicht akzeptabel.

„Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Dem kommt ein langfristiger Tarifvertrag entgegen. Darüber hinaus kann die Mehrzahl der Unternehmen keine derart hohen Tarifforderungen verkraften, da die Umsatzzuwächse nicht in allen Bereichen und Regionen gleichermaßen hoch sind. Wir sind mit unserem Angebot weit über die Tarifabschlüsse anderer Branchen hinausgegangen. Umso mehr bedauern wir den Abbruch der Verhandlungen,“ so Dupré abschließend.