Der „Güte-Fall“:
Quick-Link: Bestandsaufnahme | Analyse | Ergebnis | Empfehlung
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Kurs „Meister des Raumklimas“,
und weiter geht es mit unserem 7. Praxisfall, bei dem wir die Raumklima-Güte in einem Büroraum unter die Lupe nehmen. Anders als im privaten Wohnbereich gelten in Arbeits- oder Schulräumen gemäß der rechtlichen und normativen Rechtslage folgende Regeln für eine Bestandsaufnahme.
1. Gefährdungsbeurteilung
Die Bestandsaufnahme mit der Analyse und Beurteilung möglicher Gefährdungen durch verbotene und gesundheitsgefährdende Stoffe (PCB, PKA, KMF, Asbest etc.) in Schulen und am Arbeitsplatz stellt den wichtigsten Schritt zu sicheren und gesunden Arbeitsplatzbedingungen dar.
Wenn Verbotsstoffe vorhanden sind, dann ist Gefahr im Verzug und es besteht nach Überschreitung von GRENZWERTEN ein unverzüglicher Handlungszwang. Hierbei sind Laboranalysen unbedingt erforderlich. Es müssen dann eine Sicherheits- und Sanierungsplanung erstellt und ein Arbeits- und Maßnahmenkatalog ausgearbeitet werden. Werden Richtwerte bzgl. Schadstoffen (VOC, CO2 etc.) und Raumklimaparameter (Temp., Feuchte etc.) überschritten, dann sollten geeignete Maßnahmen empfohlen und umgesetzt werden, damit die Richtwerte sicher eingehalten werden.
Für diesen Gefährdungsbereich können auch Sensormessungen durch MdR herangezogen werden.
2. Rechtsgrundlagen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bürobereich ist eine rechtlich verpflichtende Aufgabe seitens der Arbeitgeber. Gesetze und Verordnungen regeln hier grundlegende Aufgaben und die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Über die konkrete Ausgestaltung geben berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Informationen, Normen und weiteres technisches Regelwerk Auskunft, welche in den Kursunterlagen/Glossar aufgelistet wurden. Raumklimarichtwerte der offiziellen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Stellen bekommen durch die neuen Infektionsereignisse (Covid 19 Maßnahmen) möglicherweise einen hohen Stellenwert und der Druck auf die Verantwortlichen wird in nächster Zeit zunehmen.
(Nachweise: ArbStättV. Arbeitstättenverordnung – vom 12. August 2004, BGBI. I Nr. 44, S. 2179, zuletzt geändert 31.08.2015, ASR A3.5 Raumtemperatur. Technische Regel für Arbeitsstätten, GMBI 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2014, S. 287. Texte der. BG und der DGUV siehe Literaturhinweise)
3. Gesundes Innenraumklima:
Seit Jahren beobachtet die Forschung besonders bei Menschen, die in Büroräumen arbeiten, dass diese sich nach längerem Aufenthalt am Arbeitsplatz und abends beim Verlassen des Büros vermehrt krank fühlen. Wenn die Beschwerden wieder verschwinden, wenn sich die Betroffenen anderswo oder außen aufhalten, dann sollte man eine Gebäude – Bestandsaufnahme und eine Befragung aller Raumnutzer durchführen.
Wie auch in diesem Fall leiden solche Betroffenen unter zumeist unspezifischen Beschwerden, also Beschwerden, die nicht unmittelbar einer Krankheit zugeordnet werden können, wie tränende Augen, gereizte Schleimhäute oder juckende Haut. In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde untersucht, ob bei diesen Personen die Schadstoffkonzentration am Arbeitsplatz erhöht war. In der Regel konnten sie keinen Zusammenhang zwischen dem ausgesetzt-sein (der Exposition) gegenüber Schadstoffen und den Beschwerden finden.
Angelehnt an den angelsächsischen Sprachgebrauch haben Fachleute für diese unspezifischen Beschwerden beim Aufenthalt in Gebäuden den Begriff „Sick-Building-Syndrome“ (SBS) oder BRI geprägt. Bei der BRI (Building Related Illness) lassen sich durch Gefahrstoff-, Schadstoff- und Raumklimamessungen und Auswertung von Behaglichkeitsfragebögen Symptomquellen feststellen, wenn gesundheitsbeeinträchtigende Gebäudeeinflüsse vorliegen.
Der Geschäftsführer der beauftragenden Speditionsfirma in Nordbayern beauftragte Raumluft- und Raumklimamessungen, weil sowohl seine Büroangestellten als auch er selbst an BRI Symptomen litt. Ebenso wurden Behaglichkeitsfragebögen unter allen Nutzern verteilt und ausgewertet.
Jetzt viel Spaß beim Fall und herzliche Grüße
Karl-Heinz Weinisch/ Dr. Roland Falk



Quick-Link: Bestandsaufnahme | Analyse | Ergebnis | Empfehlung
1.1. Erfassung Problemstellung
Praxis-Tipp
„In der Bundesrepublik Deutschland existieren lt. Berufsgenossenschaft zurzeit rund 18 Millionen Bildschirm- und Büro – Arbeitsplätze. Der Anteil der
Büroangestellten an der Erwerbsbevölkerung in Deutschland beträgt derzeit circa 50 Prozent und wird voraussichtlich weiter anwachsen.
Man spricht allgemein erst dann von einem Sick-Building-Syndrom (gebäudeinduzierte Erkrankung = Building Released Illness / BRI), wenn die Beschwerden bei einem Anteil von 10 bis 20 Prozent der Gebäudebenutzer in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Gebäude auftreten. Daher liegt ein gesünderes Raumklima im Interesse vieler Menschen. Eine hohe Beschwerderate über Lufttrockenheit, trockene Schleimhäute und gereizte Augen ist zu verzeichnen und beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit.
Der Frischluftbedarf nach Norm DIN EN 13779 variiert je nach Arbeitsplatzvoraussetzungen und soll im Durchschnitt circa 50 m³ pro Stunde und Person betragen damit kein erhöhten CO2- und Schadstoffwerte erreicht werden. Wobei es beachtenswert ist, dass 42,3 Prozent der Beschäftigten unzufrieden mit dem Geräuschpegel der Klimaanlage sind. Auch kalte Luftströmungen werden häufig reklamiert. Vollklimaanlagen verfügen über die Komponenten Be- und Entlüftung, Kühlung, Erwärmung sowie Be- und Entfeuchtung und müssen regelmäßig hygienisch gewartet werden. Im Büro gehört eine Vielzahl chemischer Stoffe zum Alltag. Deshalb sollte eine Schadstoffbelastung durch beispielsweise Klebstoffe, Korrekturflüssigkeiten, Tinten und Farbstoffe (Textmarker), Reinigungsmittel sowie Verbrauchsmaterialien von Druckern und Kopiergeräten (Toner) aber auch Wand- und Bodenbeläge, Möbel oder Dichtstoffe geprüft und minimiert werden. Dabei sollten strenge Grenzwerte für Gefahrstoffe nie überschritten und empfohlene Richtwerte für Schadstoffe möglichst normenbezogen eingehalten werden.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
Wirtschaftlichkeit guter und gesunder Büroarbeit
Gesunde Mitarbeiter – gesundes Unternehmen
Filme (Youtube):
Links:
Bilder: (bitte anklicken)
1.2. Befragung per Telefon/ Email
Praxis-Tipp
„Die Gesellschaft verändert sich und mit ihr das Bild der Lern- und Arbeitsstätten. Angesichts eines steigenden Fachkräftemangels und hohen Verweilzeiten vor Computern, stehen Unternehmen und Vorgesetzte vor der Herausforderung, sich als moderne und attraktive Arbeitgeber mit gesunden Arbeitsplätzen aufzustellen.
Hier setzt die Beratung der MdR an. Erfolgreiche Forschungs- und Praxisbeispiele zeigen, wie zukünftig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Angestellten noch gefördert werden können, wenn die empfohlenen Raumklimawerte kontinuierlich eingehalten werden.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
Beleuchtungskonzepte Büro
Raumklimatipps
Zu trockene Luft
Bilder: (bitte anklicken)
1.3. Befragung vor Ort
Praxis-Tipp
„Immer mehr Arbeitgeber nehmen den Gesundheitsschutz ernst und lassen ihre Büroräume prüfen.
Mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. Besteht in der Gewerbeimmobilie der Verdacht, dass Möbel, Drucker, Bodenbeläge oder Wandfarben Schadstoffe ausdünsten, so sollte die Raumluft analysiert und die Quellen gefunden werden.
Gleichzeitig werden alle Klimaparameter gemessen, um dann einen Maßnahmenkatalog erstellen zu können.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH

Quick-Link: Bestandsaufnahme | Analyse | Ergebnis | Empfehlung
2.1. Sichtprüfung
Praxis-Tipp
„Gesundheitsmanagement in Unternehmen wird häufig nur mit Kommunikationsverbesserung, Rückenschulung oder Ernährungstipps etc. gleichgesetzt, geht jedoch weit über solche gesundheitsfördernde Einzelmaßnahmen hinaus.
Gesundheitsmanagement ist auch die Einbeziehung und systematische Verbesserung aller räumlichen, klimatischen, technischen, psychischen und betrieblichen Einflussfaktoren zum Wohl aller im Unternehmen, fördert die Volksgesundheit und die Wettbewerbsfähigkeit.
Gesundheit kostet Geld – Krankheit ein Vermögen.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
Raumklimaparameter
Bilder:
2.2. Geruchsprüfung
Praxis-Tipp
„Auf dem Gebiet der Innenraum-Schadstoffe stellen Riechstoffprüfungen eine wichtige und wesentliche Grundlage vor einer laborchemischen Analyse dar. Vor einer Raumluftanalyse müssen zuerst die Arten der Schadstoff-Quellen (z.B. Schimmelpilzbefall, chemische Kleber etc.) abgeleitet werden als auch individuelle und produktspezifische Geruchs-Probleme (Teppichboden-Geruch, Verwesungsgeruch, Spanplattenmöbel- oder Holzschutzmittelgeruch, Teergeruch etc.) bestehen.
Die Geruchscharakteristik kann dabei helfen, eine Zuordnung zur Herkunft bzw. der Entstehungsprozesse zum auftretenden Geruch zu treffen. Es lässt sich daraus häufig aber auch eine zielgerichtete Analytik zur Bestimmung der Riechstoff-Konzentrationen ableiten, die ohne eine derartige Vorauswahl sehr häufig kein zufrieden stellendes Ergebnis liefert. Die Basis für Geruchsprüfungen in umgebauten oder neuen und bezugsfertigen Büroräumen und Gebäuden basieren auf national und international festgelegten Vorgehensweisen. Das Ausfüllen der MdR Protokolle erleichtert eine strukturierte Geruchsbewertung.
Die zu prüfenden Büroräume sollten möglichst für mind. 8 Stunden ungelüftet sein. (Fenster und alle Innentüren geschlossen halten). Die Verwendung von Reiniger, Duftkerzen-, -ölen, -lampen, -Parfümstoffen und anderer geruchsverursachender Einflüsse müssen unbedingt vermieden werden, um für den Geruchsprüfer im Gebäude eine neutrale Gebäude-, Material- und Ausstattungsbewertung zu ermöglichen.
Am Tag der Bestandsaufnahme wird der zu prüfende Raum mit einem oder mehreren Geruchsprüfern betreten und nach den Vorgaben der Geruchsprüfungsbögen hinsichtlich der Geruchscharakteristik (-art) sowie der VDI 4302, Blatt 2 hinsichtlich der empfundenen Geruchsintensität (-stärke), Hedonik (-positiv/negativ) und Akzeptanz (normal/außergewöhnlich auffällig) bewertet.
Aufgabe eines erfahrenen MdR kann es sein, alleine anhand der Geruchscharakteristik und der empfundenen Geruchsintensität, Hedonik und Akzeptanz eine Einschätzung der Situation und einer möglichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Gesundheit abzugeben. Ist er sich unsicher in der Geruchsbeurteilung holt er sich einen erfahrenen Kollegen hinzu oder lässt zur Absicherung der Indizien eine Raumluftanalyse durchführen.“
Interessanterweise werden aktuell beim Bau von einigen Kitas in NRW inzwischen Geruchsprüfungen von Baumaterialien oder Innenräumen vom Erbauer gefordert.
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
2.3. Orientierende Messung(en)
Praxis-Tipp
„Der Einfluss des Raumklimas auf Gesundheit und Wohlbefinden wird häufig unterschätzt.
Gemäß unseren Erfahrungen befinden sich in Büros oder Privaträumen keine oder falsch anzeigende Messgeräte. Es überwiegen falls vorhanden Haarhygrometer, Wetterstationen aus dem Baumarkt und ähnliche Billiggeräte. Diese mögen für das Aufzeigen von Tendenzen hilfreich sein, für die Untersuchung von Raumklimaproblemen reichen deren Genauigkeiten im Regelfall jedoch nicht.
Aktuell gibt es schon digital anzeigende Geräte für ca. 30 €. Für hochwertige Messungen und bauphysikalische Nachweise verwenden wir Messgeräte der höchsten Genauigkeitsklassen. Dies ist erforderlich, weil bereits kleine Abweichungen in den Messwerten großen Einfluss auf die Beurteilung haben können.
Neben Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmesssensoren sollten in Büros Messgeräte für Licht, Strahlungstemperatur, E-Statik auch Geräte zum Aufspüren von Luftströmungen und zum Nachweis bestimmter Gase (VOC, Formaldehyd, NOx, CO2 etc.) zum Einsatz kommen. Eine Mitarbeiter-Befragung nach ISO 15265 und EN 15251 bringt zusätzliche Erkenntnisse über das subjektive Arbeitsplatz- und Klimaempfinden der Mitarbeiter.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH

Quick-Link: Bestandsaufnahme | Analyse | Ergebnis | Empfehlung
3.1. Ergebnis-Aufbereitung
Praxis-Tipp
Zum Stand des Wissens zur Innenraumhygiene:
„Der Stand der Wissenschaft und Technik beschreibt die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Er hat den größten Fortschrittswert, der zwar durch Forschung und Experiment erprobt ist, allerdings bislang noch nicht in der Praxis umgesetzt. Die allgemeine Akzeptanz ist hier am geringsten, das Sicherheitsniveau am höchsten, weil neueste Entwicklungen berücksichtigt sind. Man muss beachten, dass aktuelle und gut erforschte Erkenntnisse zum Raumklima und dessen Einfluss auf die Innenraumhygiene und die Gesundheit noch nicht in die Normung oder Gesetzgebung übernommen worden sind.
Der Stand der Technik erfordert ebenfalls keine allgemeine Anerkennung, Erprobung und Bewährung. Technische Erkenntnisse gelten hier als für die Praxis als hinreichend gesichert. Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, z.B. der Arbeitsmedizin, der Ergometrie, der Arbeitspsychologie, sind solche, die in den betroffenen Disziplinen als gültig anerkannt sind, nicht widerlegt sind und die herrschende Meinung der internationalen Fachwelt darstellen. Eine gesetzliche Definition gibt es hier nicht. Sie können Gestaltungsziele oder Gestaltungsrichtlinien enthalten. Als Richtlinien bei der Gestaltung von Arbeit müssen sie zweckmäßig sein und mit angemessenen Mitteln durchführbar.
Die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse stellen einen vergleichbaren Schutzstandard dar, wie der Stand der Technik, sie gelten für die Praxis als hinreichend gesichert.
Allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zweckmäßig, erprobt und haben sich bewährt. Das sind z.B. Arbeitsstättenrichtlinien, Berufsgenossenschaftliche Regeln, DIN-Normen oder VDI Richtlinien. Damit wird ein Schutzniveau beschrieben, das in Fachkreisen vorherrschend als angemessen betrachtet wird. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind möglicherweise noch nicht in die a.a.R.d.T. übernommen.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
Bitte die Protokolle – siehe oben – nochmals genau anschauen.
3.2. Protokoll verfassen
Praxis-Tipp
„Protokoll-, Bericht- oder Gutachtenerstellung bei Raumklimaproblemen – für welche Art der schriftlichen Ergebnisdarstellung kann sich ein MdR entscheiden. Es gibt Gerichtsgutachten, Privatgutachten, Schiedsgutachten/Schiedsverfahren, Versicherungsgutachten, Qualitätsaudit/Qualitätssiegel, Feuchte- und Baumängelprotokoll, Objektbeurteilung, Optischer Beurteilungsbogen, Blower-Door-Messung: Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle, Gebäudethermografie. Beweissicherung zu Risse/Verfärbungen, Energiestatus, Versalzung/Versprödung/Carbonatisierung/Korrosion uvm.. Eine Fotodokumentation ist in jeder Ausführungsart zu empfehlen.
Ein Sachkundiger, Experte oder Sachverständiger insbesondere ein öffentlich bestellter und vereidigter fertigt auf Grund seiner Bestellung und Vorbildung auch Gutachten an. Andere Experten und Sachverständige fertigen in der Regel Protokolle und Berichte an, es sei denn sie können Ergebnisse von akkreditierten Analyselaboren (ISO 17025) vorweisen. Dann wären diese gutachterlich hinterlegten Ergebnisse Teil eines Gesamtberichts/-gutachtens.
Wann ist ein MdR ein Sachverständiger für Raumklimaqualität? Nach den anerkannten Regeln sollte er die wichtigsten bauphysikalischen Begriffe zum Wärme- und Feuchteschutz kennen und sollte über elementare material- und bauchemische und mikrobiologische Grundlagenkenntnisse verfügen. Er sollte eine normensichere Beweissicherung vorschlagen können und zwischen Konfliktparteien moderieren. Selbst sollte er orientierende Messungen kennen oder selbst durchführen, wie Thermographie, Endoskopie, oder Sensorprüfung/Raumklima etc.. MdR erhöhen ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie neben der Bauberufsausbildung auch weiterführende Erfahrungen/Weiterbildungen und Referenzen zum Thema Bau- und Raumklimaqualität vorweisen können.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
Bitte das Raumkonzept (pdf) und Messprotokoll – siehe oben – nochmals genau anschauen.

Quick-Link: Bestandsaufnahme | Analyse | Ergebnis | Empfehlung
4.1. Sanierungsvorschläge ausarbeiten
Praxis-Tipp
„Das Arbeiten in einem Büro oder in einem Homeoffice verlangt nach einem optimalen Raumklima. Wie kaum eine andere Tätigkeit eignet sich die Bildschirmtätigkeit für das Arbeiten von zu Hause. Bereits vor der Corona-Krise war Homeoffice, Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten ein bestimmendes Thema.
Nicht nur für Bürobeschäftigte, sondern auch für Angestellte, die Bildschirmtätigkeiten im Homeoffice verrichten, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge umgesetzt werden, d.h. die raumklimatischen Bedingungen sollten präventiv deren Gesundheit schützen. (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV im Sinne der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.1). Nicht nur im Büro des Arbeitgebers, sondern auch im Homeoffice kann eine Beratung durch einen MdR durchaus wünschenswert oder nötig sein.“
Karl-Heinz Weinisch
IQUH
Lern-Hinweise
SARS-Cov-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten
Vorherige LektionNächste Lektion