Der „Gymnasium-Fall“:
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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Kurs „Meister des Raumklimas“,
wir gelangen so langsam auf die Zielgerade unseres Kurses. Hier nun unser 8. und letzter Fall.
Im Fall 8 geht es um die Freimessung zur Raumklima- und Raumluftgüte eines Gymnasiums, die im Werkvertrag gemäß dem BNB Prüfverfahren und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werkvertraglich vereinbart wurden.
Auf Grund der „Corona Problematik“ bekommen solche Standard Sensormessungen zur Raumklimagüte und Richtwertunterschreitungen durch Raumluftmessungen zukünftig immer mehr Gewicht bei der Qualitätsüberwachung bzw. für den Gesundheitsschutz in Innenräumen, Schulen und Kitas. Das Schulprojekt war nicht nur ein in der Presse und in der Öffentlichkeit viel beachtetes gesundheitsoptimiertes Bauprojekt, sondern auch ein weltweit anerkanntes Schul- und Bauprojekt hinsichtlich vorbildlicher Nachhaltigkeit und BNB – zertifizierter Energieeffizienz, Ökologie und geprüftem Umwelt- und Klimaschutz.
Während der normgerechten und rechtssicheren (VOC) Raumluftmessung wurden auch die üblichen Sensormessungen durchgeführt. Gefahrstoffmessungen (PCP, PCB, Asbest etc.) sind in solch einem Neubau-Prüfverfahren normalerweise nicht gefordert, da die meisten Bauprodukte solche Prüfungen vor der Zulassung durchlaufen müssen und weil Gefahrstoffe heute nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Dieses Fallbeispiel soll beschreiben, wie ein MdR mit Sensormessungen den Messtechniker für VOC Richtwertmessungen unterstützen kann, und die Einhaltung der geforderten Normklimawerte bei einer geforderten VOC Messung überprüfen kann. Für VOC Gutachten sind Probenanalysen von akkreditierten Laboren vorgeschrieben. (Schimmel Hinweis: Für Schimmelpilzlabore ist eine Akkreditierung aktuell noch in der Entstehungsphase, also sollte man Stand Heute bei Schimmelpilzbewertungen eher nicht von Gutachten, sondern von Labor- bzw. Messberichten oder Protokollen sprechen). Für Raumklimaprüfungen sind die schon vorgestellten Sensorgeräte ausreichend, um die Messwerte nachprüfbar in die Prüfbögen einzutragen.
Gleichzeitig werden in solchen Werkverträgen beim Schulneubau neben der Prüfung der Nachhaltigkeit + Ökologie neuerdings auch eine Bauqualität gefordert, die Fehlgerüche und erhöhte Luft- und Materialemissionen ausschließt. Im Bauvertrag sind solche Textpassagen von allen am Bau Beteiligten zu beachten, da sie seit 2020 immer öfter streng abgeprüft werden. Solche Qualitätszeugnisse sind in den Landesbauordnungen beschrieben und im Rahmen des Gesundheitsschutzes (gleichzusetzen mit dem Wärme-, Brand- und Schallschutz) von Baustoffherstellern, Planern und Handwerkern vorzulegen. Was in öffentlichen Gebäuden durchgeführt wird, kann auch im privaten Bauen vereinbart werden und wird auch bei privaten Bauherrn an Bedeutung zunehmen.
Protagonisten in diesem Fall:
- Architekt, Holger König (Gebäudebilanzierung, Ökologie, Nachhaltigkeit, Qualitätskontrolle DGNB)
- AG, Schulbaubehörde Diedorf
- Dipl.-Ing. Robert Simon (IQUH Messtechnik)
- KH Weinisch (Messtechnik, Baurecht, Normung)
Also, los geht´s – viel Erfolg bei unserem 8. Fall!
Herzliche Grüße
Karl-Heinz Weinisch/ Dr. Roland Falk



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1.1. Erfassung Problemstellung
Hinweis vorab:
Im privaten Wohnbereich aber vor allem für Schulneubauten gelten gemäß der behördlichen Rechtslage bestimmte Regeln für eine normgerechte Raumklima- und VOC-Raumluftprüfung (Normenreihen: DIN EN 15251 und 16516 für Material/16000 für Raumluft) nach Fertigstellung. Zusätzlich schlagen wir vor der Bauübergabe und nach der End- und Feinreinigung eine Feuchte- und Temperaturmessung, CO2-, Partikel-, Luftdruck- und VOC Messungen vor. Die Bauleistungen und die zugelassenen Bauprodukte wurden vom BNB Koordinator H. König überwacht und die standardisierte Messraumvorbereitung wurde mit ihm abgesprochen.
Der Auftraggeber und der Qualitätskoordinator für Umwelt- und Gesundheitsschutz der Architekt H. König hatten uns beauftragt, die Klima-Normwerte und die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Raumluftrichtwerte zu überprüfen. Interessant ist hierbei, dass bei diesem Prüfverfahren nicht die üblicherweise geltenden VOC Richtwerte des UBA herangezogen werden, denn beim BNB Verfahren gelten noch strengere VOC Richtwerte. Dies bedeutet natürlich für die Bauleitung und die Handwerker wesentlich achtsamer mit Baustoffen umzugehen und bei der Verarbeitung die Herstellervorgaben genau umzusetzen.
Praxis-Tipp
„Luftfeuchtigkeit beeinflusst die Ausbreitung von Corona-Viren, diese können sich in trockener Luft besonders gut ausbreiten. Deshalb ist gerade in der Heizperiode auch wegen einer ausreichenden Befeuchtung der Schleimhäute darauf zu achten, dass die Luft in Innenräumen ausreichend feucht, aber auch nicht zu feucht ist.
Hintergrund sind die Ergebnisse von Untersuchungen eines Forscherteams. Wenn die relative Luftfeuchte in der Raumluft unter 40 % liegt, nehmen die von Infizierten ausgestoßenen Partikel weniger Feuchte auf, und bleiben dadurch leichter und werden durch „Versalzung“ konserviert.
Sie können dadurch dann noch leichter von Gesunden eingeatmet und wegen zu trockenen Schleimhäuten ungehindert in die Atemwege und organisch bis in die Lunge aufgenommen werden. Bei idealer Luftfeuchte (40-60 %) fallen die Partikel früher zu Boden und können so kaum eingeatmet werden.“
Karl-Heinz Weinisch
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1.2. Befragung per Telefon/ Email
Praxis-Tipp
„Die juristischen Erfahrungen bei öffentlichen Bauvorhaben (Schulen, KITA’s, Bürogebäude) zeigen, wie wichtig es ist, im Werkvertrag die Raumklima- und Raumluftgüte zu definieren.
Nicht selten werden utopische Anforderungen festgelegt, die zwar gut gemeint sind, aber über das Ziel hinausschießen können. Es sollten realistische Raumluft/Raumklima – Vorgaben für Neubauten definiert werden, unter Maßgabe des behördlich geforderten Gesundheitsschutzes gemäß MVV TB / LBO. Sie dienen der Qualitätsoptimierung und führen zu einem möglichst rechtsicheren Vertragsverhältnis sowie zu einer erfolgreichen Bauabnahme.
Der AG liefert hierzu die normbezogenen Zielwerte für die gebäudeklassebezogene Lüftungsplanung, entweder für eine mechanische Lüftung oder für eine technische Lüftung/Klimatisierung mit oder ohne Klimasteuerung inkl. Kühlung, Wärmerückgewinnung bzw. Feuchte- oder CO2 Sensoren, damit die geforderten VOC Richtwerte eingehalten werden können.“
Karl-Heinz Weinisch
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1.3. Befragung vor Ort
Praxis-Tipp
„Gute Luft in Schulgebäuden ist eine wichtige Voraussetzung für Wohlbefinden und erfolgreiches Lernen und Lehren. Gerade in Schulen wird oft über schlechte Luftqualität geklagt. Gesundheitsgefahren werden durch Reiniger, Baumaterialien und Raumausstattungen befürchtet.
Neben der Bewertung der Raumklimafaktoren am Arbeitsplatz, dienen zur Beurteilung einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Schad- oder Gefahrstoffe im Allgemeinen die Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900. Diese Grenzwerte sind jedoch für Arbeitsplatze ausgelegt, an denen Tätigkeiten mit Arbeits- und Gefahrstoffen durchgeführt werden, also in der Produktion und nicht in Lehranstalten oder Büros. Wenngleich diese Arbeitsplatzgrenzwerte in der Regel toxikologisch abgeleitet sind, für gesunde Erwachsene gelten und auf eine 8-Stundenschicht bezogen sind, sind sie für die Beurteilung der Luftqualität in Schulen ungeeignet. In Schulen oder Kitas sollte die Luft stattdessen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung möglichst Außenluftqualität haben.
Zur Beurteilung der Luftqualität in Schulen werden in der Regel statistisch abgeleitete Referenzwerte herangezogen, die jedoch sehr unsicher sind wegen unterschiedlichen Nutzungs- und Messbedingungen. Daher sind die UBA Leit- und Richtwerte der Arbeitsgruppe für Innenraumluftqualität der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden zur Beurteilung heranzuziehen.
Eine wesentliche Überschreitung des hygienisch begründeten Richtwertes kann ein Hinweis darauf sein, dass in dem Raum Emissionsquellen vorhanden sind, die möglicherweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.“
Karl-Heinz Weinisch
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2.1. Sichtprüfung
Praxis-Tipp
„Die Sichtprüfung als zerstörungsfreies Prüfverfahren wurde genormt in der DIN EN 13018 (Allgemeine Grundlagen der Sichtprüfung). Dazu zählen direkte Sichtprüfungen ohne Hilfsmittel oder direkte Sichtprüfungen mit Hilfsmittel (optische Hilfsmittel wie z. B. Lupen, REM, Mikro- und Endoskope, Licht, Spiegel) und indirekte Sichtprüfung (mit Kamera, Videoskop usw.) mit denen man Gebäude, Räume und Bauteile/Oberflächen untersuchen kann. Die Qualifizierung kann durch die Berufsausbildung, die Berufspraxis und die Referenzen begründet werden.
Eine Sonderform der Sichtprüfung stellt die nicht zerstörungsfreie Probenahme und Laboruntersuchung dar. Für MdR gilt die Sichtprüfung als erstes Modul der Bestandsaufnahme zur Indiziensammlung auf dem Weg der Gebäudeuntersuchung.“
Karl-Heinz Weinisch
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2.2. Geruchsprüfung
Praxis-Tipp
„Ein geruchsaktiver Stoff aus dem Spektrum der flüchtigen organischen (C-Kohlenstoff) Verbindungen (VOC), den flüchtigen (N-Stickstoff) Verbindungen, den flüchtigen (S-Schwefel) Verbindungen oder eine Mischung untereinander oder mit anderen Salzen/Metallen etc. zeichnet sich durch eine Geruchsschwelle, d. h. der konzentrationsabhängigen Wahrnehmung eines Geruchs durch die olfaktorischen Rezeptoren in der menschlichen Nase und eine beschreibbare Geruchsqualität und eine Geruchsnote/-art aus.
Geruchsprüfer üben mit Beispielvertretern um Geruchsquellen unterscheiden und bewerten zu können. Störende Gerüche werden einem Fehlgeruch oder Schadstoffspektrum zugeordnet, da sie häufig Ursache für Beschwerden sind. Ein Fehlgeruch kann als extrem unangenehmer Geruch (z. B. fäkalisch, zersetzt, faulig, verbrannt) erkannt werden und einer Quelle (Ort/Bauteil/Stockwerk/Material) zugeordnet werden, und anders als erwartungsgemäß riecht als ein normaler Möbel-, Farb- oder Belagsgeruch.
Eine objektive Bewertung wird durch eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung verschiedener Personen oder Geschlechts erschwert. Dabei folgt die Geruchswahrnehmung einer Erfahrung wie sie bei allen Sinneswahrnehmungen (auditiv, visuell, haptisch, geschmacklich) auftritt. Expertisen durch Geruchsprüfer werden immer wichtiger, da mit den klassischen chemischen Analysemethoden der Innenraumchemie Gerüche kaum zugeordnet werden, da viele geruchsaktive Stoffe extrem niedrige Geruchsschwellen besitzen, die weit unter den Nachweisgrenzen der chemisch-analytischen Messsysteme liegen und sich aus instabilen Verbindungen zusammensetzen und nur kurze Zeit in der gleichen Summenformel bestehen bleiben.“
Karl-Heinz Weinisch
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2.3. Orientierende Messung(en)
Praxis-Tipp
„Speziell in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling während der Corona-Krise ist es wichtig, dass die Raumluft an Schul- und Arbeitsplätzen und in öffentlichen geschlossenen Räumen eine gute Qualität vorweist.
Nicht nur, dass sich Personen darin leistungsfähiger und behaglicher fühlen, auch unser Abwehrsystem wird widerstandsfähiger. Um das Überleben von Krankheitserregern extrem zu verkürzen, kann im Winter das keimbekämpfende Belüften und Befeuchten mit einem Feuchte/Temperatur/CO2-Sensor überwacht werden, damit es nicht zu einem Feuchteschaden (hier spielt vor allem die Oberflächentemperatur der Bauteile eine Rolle) kommen kann.
In diesem speziellen Fall der BNB Überwachung der Qualitätsziele wäre es fatal, wenn wegen falsch eingestellter Klimafaktoren dann bei der Raumluft Kontrollmessung falsche und zu hohe VOC Werte ermittelt werden, und dadurch das Gebäude nicht freigegeben werden kann.“
Karl-Heinz Weinisch
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3.1. Ergebnis-Aufbereitung
Praxis-Tipp
„Ein Sachverständiger stellt im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden fachlich qualifizierte Aussagen zu einem bestimmten Sachverhalt an.Betreffende Person muss über die fachliche Expertise verfügen.
Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter werden oft missverständlich gebraucht. Gutachten (ISO 17024 Zulassung des Gutachters) haben einen höheren Beweisgrad, d.h. Ergebnisberichte werden über akkr. Laboranalysen (ISO 17025) bewiesen. Üblicherweise werden die Begriffe Gutachter und Sachverständiger von Behörden wie zum Beispiel Gerichten gleichberechtigt verwendet. Die Bezeichnungen können zwar frei gewählt werden und sind nicht rechtlich geschützt, jedoch sollte ein Gutachten nur mit einem akkr. Institut im Rückhalt verfasst werden.
Ansonsten sollte z.B. für MdR Ergebnisse der Begriff Protokoll, Bericht oder Stellungnahme gewählt werden. Freie, staatlich anerkannte und zertifizierte Sachverständige unterscheiden sich zu den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da er gemäß Prüfung und Bestellung nach Gewerbeordnung vereidigt wird und als unabhängiger, unbeeinflusster SV neutral zu bewerten hat. Sein Sachgebiet ist strenger eingegrenzt.“
Karl-Heinz Weinisch
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3.2. Protokoll verfassen
Praxis-Tipp
„Neben dem „klassischen“ akkr. Gutachten oder den gerichtlichen Sachverständigenberichten gehören z. B. auch Beratungsprotokolle, Stellungnahmen, Bewertungen, Schadensberichte, Schadenskalkulationen, Berichte und Prüfungen zu den Aufgaben von MdR Beratern und Sachverständigen.
Inhalt, Umfang und die Beurteilungsgrundlagen werden durch die vertragliche Regelung im Einzelfall genau zu definieren sein. Ein Bericht/Gutachten ist eine fachliche Beurteilung eines vorgegebenen oder selbst ermittelten Sachverhalts, die für den fachlichen Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar und nachvollziehbar ist.
Art, Inhalt und Umfang eines Berichts/Gutachtens richten sich nach dem jeweiligen Auftragsgegenstand, den gesetzlichen Anforderungen sowie der Art des Auftrages. Schlussfolgerungen und Meinungen zu den Ergebnissen oder Interpretationen sind nur mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad zur Sicherheit der Behauptung möglich und rechtlich zulässig – bei gerichtlich beauftragten Gutachten ist dies nicht zulässig.
Gutachten müssen logisch, juristisch sicher und normenfundiert aufgebaut, übersichtlich gegliedert und auf das Wesentliche reduziert sein. Alle dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen müssen begründet und nachvollziehbar sein. Das Gutachten muss Klarheit, Unparteilichkeit und methodische Folgerichtigkeit aufweisen.“
Karl-Heinz Weinisch
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Hier noch eine Filmempfehlung:
https://www1.wdr.de/mediathek/video-holz–alter-baustoff-neu-gedacht-100.html

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4.1. Sanierungsvorschläge ausarbeiten
Praxis-Tipp
„Um Zielkonflikte im Bauwesen zu vermeiden, muss für folgende konkurrierenden Ziele eine Kompromisslösung gefunden werden.
Minimale Investitionskosten versus hohe Raumluft- und Gebäudequalität mit gleichzeitig geringen Baustoffemissionen. Maximale Tageslichtnutzung versus minimaler Wärmeeintrag im Sommer, d.h. zukünftig kommen immer öfter Kühlungen im Sommer in Betracht.
Die Forderung nach hoher Klima- und Luftqualität stehen möglichst geringe Lüftungswärmeverluste gegenüber. Auch stehen den hohen akustischen und schalltechnischen Qualitäten die Ansprüche von schallharten Oberflächen, die gleichzeitig möglichst abrieb- und abwischbeständig sein sollen.
Möglichst optimalem Winterklima mit ausreichend hoher Raumluftfeuchte stehen kaum feuchtevariable, weil feuchtebeständige Wand- und Bodenbeschichtungen und Möbel entgegen.
Reiniger mit hohen VOC und Geruchsstoffen wegen dem Wunsch nach Keim- und Schmutzfreiheit stehen einer geringeren Belastung der Atemluft entgegen.“
Karl-Heinz Weinisch
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