Zahlungsverzug von Geschäftskunden: 40 Euro Schadenspauschale fordern
Seit 2014 gilt das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr". Gläubiger können - unabhängig von der tatsächlichen Höhe - 40 Euro Mindestverzugsschaden bei gewerblichen Kunden geltend machen.